Konditionen
Versicherungen
Ich bin als psychologische Psychotherapeutin zugelassen, als Leistungserbringer selbständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig zu seine. Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen werden kann, muss sie von einem Allgemeinmediziner (Hausarzt), einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Das entsprechende Formular wird Ihnen von mir zu Beginn der Therapie ausgehändigt.
Falls die Symptomatik Folge eines Unfalles ist, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie.
Bei jungen Erwachsenen, die für ihre Eingliederung in das Berufsleben psychotherapeutische Unterstützung benötigen, übernimmt evtl. die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für die Therapie.
Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dadurch unter psychischen Beschwerden leiden, können Sie bei der kantonalen Opferhilfe einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Am besten erkundigen Sie sich bereits vor der Psychotherapie bei diesen Versicherungen / Fachstellen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Selbstzahler
Ein Einzelgespräch dauert 60 Minuten. Die Kosten belaufen sich auf CHF 160.– (inklusive Vor- und Nahbereitung).
Ein Paargespräch dauert 120 Minuten. Die Kosten belaufen sich auf 250.-
Absagen
Im Verhinderungsfall melden Sie sich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus bei mir, um die Sitzung abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich andernfalls die ausgefallene Sitzung in Rechnung stellen muss.